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NORTHBEAT / RECHTLICHES

AGB

Für die Erbringung von Dienstleistungen von NorthBeat Media, Memmert-Strate 19, 26757 Borkum, E-Mail: in**@*******at.media (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.

1.2 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfall den vorliegenden AGB vor.

1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer insbesondere folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:

  • DJ- und Eventdienstleistungen
  • Veranstaltungstechnik, Ton- und Lichttechnik
  • Fotobox und Audio-Gästebuch
  • Webdesign und technische Webdienstleistungen
  • Video-, Foto- und Contentproduktionen
  • Mediengestaltung und digitale Dienstleistungen
  • Technische Betreuung und Projektleistungen

2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils aktuellen Stand sowie den geltenden Regeln und Erkenntnissen.

2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen.

Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und Koordination mit dem Auftraggeber.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen.

Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Auftraggebers entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber nicht verantwortlich. Die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung / Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

4. Vergütung

4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.

4.2 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB).

Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen – berechtigt, die erbrachten Leistungen monatlich abzurechnen.

4.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail, beispielsweise als PDF, zur Verfügung.

Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

5. Veranstaltungstermine, Reservierungen und Stornierungen

5.1 Veranstaltungstermine gelten erst dann als verbindlich reserviert, wenn der Auftragnehmer den Auftrag bestätigt oder eine entsprechende individualvertragliche Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zustande gekommen ist.

Unverbindliche Anfragen oder die bloße Übersendung eines Angebots stellen noch keine verbindliche Reservierung eines Veranstaltungstermins dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5.2 Die Stornierung eines bereits verbindlich erteilten Auftrags durch den Auftraggeber bedarf der Textform, beispielsweise per E-Mail.

Bereits erbrachte Leistungen sowie Kosten, die dem Auftragnehmer bereits entstanden sind und nicht mehr vermieden oder rückgängig gemacht werden können, sind vom Auftraggeber zu vergüten.

Hierzu können insbesondere Kosten für bereits erfolgte Planung, Vorbereitung, Materialbeschaffung, Anmietungen, Fremdleistungen, Reisekosten oder speziell für den Auftrag vorgenommene Beschaffungen gehören.

5.3 Für Veranstaltungen können im jeweiligen Angebot oder Vertrag gesonderte Stornierungsbedingungen vereinbart werden. Diese werden dem Auftraggeber vor Vertragsschluss mitgeteilt.

5.4 Soweit eine pauschale Stornierungsvergütung vereinbart wurde, bleibt dem Auftraggeber der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5.5 Kann der Auftragnehmer eine vereinbarte Veranstaltung aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, nicht durchführen, werden die Parteien nach Möglichkeit eine zumutbare Ersatzlösung oder einen Ersatztermin abstimmen.

Gesetzliche Rechte der Parteien sowie Regelungen zu höherer Gewalt bleiben hiervon unberührt.

5.6 Kann eine persönlich zu erbringende Leistung, insbesondere eine vereinbarte DJ-, Moderations- oder vergleichbare persönliche Leistung, aufgrund von Krankheit, Unfall oder eines sonstigen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umstandes nicht erbracht werden, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren.

Der Auftragnehmer wird sich, soweit dies nach Art der vereinbarten Leistung und unter Berücksichtigung der verfügbaren Zeit möglich und zumutbar ist, um einen geeigneten Ersatz bemühen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf die Stellung eines bestimmten Ersatzdienstleisters besteht jedoch nicht.

5.7 Kann kein geeigneter Ersatz gestellt werden und kann die vereinbarte persönliche Leistung deshalb nicht erbracht werden, entfällt die Vergütungspflicht für den hiervon betroffenen Leistungsteil.

Bereits für diesen Leistungsteil geleistete Zahlungen werden dem Auftraggeber erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften sowie den Haftungsregelungen dieser AGB.

5.8 Soweit neben der persönlich zu erbringenden Leistung weitere Leistungen vereinbart wurden, insbesondere Veranstaltungstechnik, Fotobox, technische Betreuung oder sonstige selbständig durchführbare Leistungen, bleiben diese Vereinbarungen bestehen, sofern deren Durchführung weiterhin möglich und für den Auftraggeber zumutbar ist.

5.9 Kann eine Veranstaltung oder die vereinbarte Leistung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, extremer Witterungsbedingungen, Naturereignissen, Stromausfällen, Verkehrsbehinderungen oder vergleichbarer Umstände, die keine der Vertragsparteien zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden, werden die Parteien zunächst versuchen, eine angemessene Ersatzlösung oder einen Ersatztermin zu vereinbaren.

Ist eine Durchführung oder Verlegung der Veranstaltung nicht möglich oder nicht zumutbar, werden bereits erbrachte Leistungen sowie nachweislich entstandene und nicht mehr vermeidbare Kosten vergütet.

Für noch nicht erbrachte Leistungen entfällt die Vergütungspflicht, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt oder individualvertraglich etwas anderes vereinbart wurde.

Weitergehende Ansprüche der Parteien richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsregelungen dieser AGB.

6. Veranstaltungstechnik, Mietgeräte und technische Voraussetzungen

6.1 Vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellte Veranstaltungstechnik, Geräte, Zubehör und sonstige Ausstattungsgegenstände bleiben Eigentum des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

6.2 Der Auftraggeber hat die ihm überlassenen Geräte und Gegenstände sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung, Verlust, Diebstahl, Feuchtigkeit, Witterungseinflüssen und unbefugter Nutzung zu schützen.

6.3 Eine Bedienung, Veränderung, Verlagerung oder sonstige Nutzung der technischen Anlagen durch den Auftraggeber oder durch Dritte ist nur zulässig, soweit dies mit dem Auftragnehmer abgestimmt wurde.

6.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass am Veranstaltungsort die für die vereinbarte Leistung notwendigen Voraussetzungen vorhanden sind.

Hierzu gehören insbesondere geeignete und sichere Aufstellflächen, ausreichende Stromversorgung, erforderliche Zufahrts- und Zugangsmöglichkeiten sowie gegebenenfalls notwendige behördliche oder sonstige Genehmigungen.

6.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufbau, Betrieb oder Nutzung von Technik abzulehnen oder einzustellen, wenn nach seiner fachlichen Einschätzung eine konkrete Gefahr für Personen, Sachen oder technische Anlagen besteht.

6.6 Für Beschädigung, Verlust oder Zerstörung von überlassenen Geräten, die vom Auftraggeber oder von Personen aus dessen Verantwortungsbereich schuldhaft verursacht wurden, haftet der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften.

Normale, vertragsgemäße Abnutzung gilt nicht als Beschädigung.

7. Webdesign und digitale Projekte

7.1 Art, Umfang und Funktionen eines Webdesign- oder Digitalprojekts ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Leistungsvereinbarung.

7.2 Der Auftraggeber stellt erforderliche Inhalte, Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten und sonstige Informationen rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.

Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspätet bereitgestellter Inhalte verlängern vereinbarte Ausführungsfristen entsprechend.

7.3 Im Angebot enthaltene Korrektur- und Änderungsrunden ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang oder die vereinbarte Anzahl von Korrekturrunden hinausgehen, gelten als zusätzliche Leistungen und können nach Zeitaufwand oder nach gesonderter Vereinbarung zusätzlich berechnet werden.

7.4 Grundlegende Änderungen des bereits abgestimmten Konzepts, nachträgliche Erweiterungen des Seitenumfangs, zusätzliche Funktionen, neue Seitentypen oder nachträgliche Änderungen bereits freigegebener Bereiche sind nicht Bestandteil des ursprünglichen Leistungsumfangs, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

7.5 Nach Fertigstellung erhält der Auftraggeber Gelegenheit, das Projekt innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und etwaige Mängel oder vereinbarte Korrekturwünsche mitzuteilen.

Nach Freigabe oder Abschluss des vereinbarten Projekts gewünschte Änderungen, Erweiterungen und Aktualisierungen werden gesondert berechnet, sofern sie nicht Bestandteil einer vereinbarten laufenden Betreuung sind.

7.6 Soweit bei digitalen Projekten Dienste, Software oder Systeme Dritter eingesetzt werden, insbesondere Hosting, WordPress, Themes, Plugins, Schnittstellen, externe Plattformen oder sonstige Onlinedienste, gelten ergänzend deren jeweilige Bedingungen und Lizenzbestimmungen.

Der Auftragnehmer kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass von Dritten betriebene Dienste dauerhaft unverändert oder unterbrechungsfrei zur Verfügung stehen.

8. Foto-, Video- und Contentproduktionen

8.1 Umfang, Art und Bearbeitung von Foto-, Video-, Audio- und Contentproduktionen richten sich nach der jeweiligen Leistungsvereinbarung.

8.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst die vereinbarte Leistung die Lieferung der fertig bearbeiteten Ergebnisse.

Rohmaterial, Projektdateien, unbearbeitete Foto- oder Videoaufnahmen, Schnittprojekte und sonstige Arbeitsdateien werden nur herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

8.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass erforderliche Zustimmungen, Einwilligungen oder Genehmigungen für von ihm veranlasste Aufnahmen von Personen, Locations, Marken, Werken oder sonstigen geschützten Inhalten vorliegen, soweit die Einholung dieser Rechte nicht ausdrücklich zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört.

8.4 Nachträgliche Änderungen oder zusätzliche Bearbeitungswünsche, die über die vereinbarte Leistung oder vereinbarte Korrekturrunden hinausgehen, können gesondert berechnet werden.

9. Nutzungsrechte und Rechte Dritter

9.1 Soweit durch den Auftragnehmer im Rahmen eines Auftrags urheberrechtlich geschützte Werke oder sonstige kreative Leistungen erstellt werden, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte.

Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte bestimmen sich nach dem jeweiligen Auftrag und dem vereinbarten Verwendungszweck.

9.2 Eine über den vereinbarten Vertragszweck hinausgehende Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung, Weitergabe oder Übertragung an Dritte bedarf einer gesonderten Vereinbarung, soweit sich eine entsprechende Berechtigung nicht bereits aus dem jeweiligen Vertrag ergibt.

9.3 Nutzungsrechte an Schriften, Fotografien, Musik, Stockmaterial, Software, Themes, Plugins und sonstigen Inhalten Dritter richten sich ausschließlich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen der betreffenden Rechteinhaber.

Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber insoweit keine weitergehenden Nutzungsrechte einräumen, als er selbst besitzt.

9.4 Offene Arbeitsdateien, editierbare Quelldateien, Rohdaten, Projektdateien oder sonstige Produktionsdateien sind nicht automatisch Bestandteil der Übergabe und werden nur herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

9.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, fertiggestellte Arbeiten in angemessenem Umfang als Referenz auf der eigenen Website, in sozialen Medien sowie in eigenen Präsentations- und Werbeunterlagen zu zeigen, soweit keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen oder etwas anderes vereinbart wurde.

10. Haftung / Freistellung

10.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, oder aufgrund zwingender Haftung.

Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird.

Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

10.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Auftraggebers gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

11. Vertragsdauer und Kündigung

11.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.

11.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11.3 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Auftraggebers zurückzugeben oder zu vernichten.

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen.

Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist.

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.

12. Vertraulichkeit und Datenschutz

12.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen.

Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

12.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – einzuhalten.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

13.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.

13.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, unterstützen.

Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.

13.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

13.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen, zum Beispiel aufgrund von Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie, und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern.

Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt.

Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt.

Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen.

Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

14. Informationen zur Verbraucherschlichtung

Der Anbieter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Unsere E-Mail-Adresse lautet: in**@*******at.media.

Events & Creative Media

Musik, Technik, Web und Content – verbunden zu Lösungen für Events, Unternehmen und besondere Projekte.

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